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Ive Lorenz
§ 1 Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Mobile Erzgebirgssauna
„Ive´s Schwitzkast´l“ (Imbiss Lorenz) hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen,
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen
Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt
werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen
Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
§ 2 Leihobjekt
Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zur Nutzungszwecken die mobile Sauna.
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes
entstanden wären.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die
aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in
Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer
Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern folgende Preise berechnet:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen
(Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten (z.B. bei Defekten der Sauna
/Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc.), können diese nachgeholt werden, sobald
und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Leihgebühr
Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.
4.1 Die mobile Sauna kann sowohl für ganzen Tag, als auch für ein paar Stunden gemietet werden. Andere
Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache.
Die Miete / die Wochenend-Preise beginnen am Freitag 16:00 Uhr und endet am Montag 15:30 Uhr bzw.
an Feiertagen in Sachsen.
§ 5 Abschluss des Vertrages
5.1 Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 4 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter
Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes
Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den
Vermieter zustande.
§ 6 Mietsicherheit / Kaution
6.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von
EUR 200,00 zu verlangen.
Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder
zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche,
Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der
bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw.
die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.
6.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
§ 7 Zustand des Leihobjektes
Der Leihgeber gewährt dem Leihnehmer den Gebrauch das Leihobjekt in dem Zustand bei Übergabe. Dieser
Zustand ist dem Leihgeber bei Übergabe des Leihobjektes bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten,
welches wesentlicher Bestandteil dieses Leihvertrages ist. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an
der Mietsache werden vom Leihnehmer als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung
des Leihnehmer für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
§ 8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden
8.1 Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das
Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus
entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer
verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen
8.2 Jede Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche
Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien
darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame
Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger
Weise entspricht.
§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis
wird in voller Höhe berechnet.
10.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust
des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache
und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir
uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
10.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von
Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel) sowie die vollständigen und korrekten Eintragung
bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der
Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl
der Gegenstände.
10.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der
Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Mobile-Sauna in Besitz zu nehmen.
10.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen
zulassen.
10.6 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die
Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution
in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis
zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
10.8 Bei Anlieferung / Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den
Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu
beachten. Vor der Abholung ist die Asche aus dem Sauna-Ofen zu entfernen und alle loose Dinge in der
Sauna auf den Boden zu stellen (damit nichts während der Fahrt herunterfallen kann). Die Sauna muss
zum Abholzeitpunkt bereits frei zugänglich sein (und darf z.B. nicht zugeparkt sein), um die Abholung
durch uns zügig vollziehen zu können.
10.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter
bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
10.10 Wird die Sauna am letzten Tag zu spät zurückgebracht (also nach 15:30 Uhr) wird automatisch die
nächste Tagesmiete (den die Nachfolger gezahlt hätten an Miete) von der Kautionssumme einbehalten.
(da ja die nächsten Kunden nicht mehr ordnungsgemäss beliefert werden können).
Wenn Sie die Sauna vor 15:15 Uhr zurückbringen (und wir z.B. sind nicht da ) müssen Sie ggfls warten.
§ 11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
11.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu
verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei
geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die
Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
11.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden
nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
11.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht
über alle Mitsaunierenden.
§12 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen,
soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
12.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
12.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den
Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage
während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
12.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer,
werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten,
welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (rechtliche) Schritte
gegen ihn einzuleiten.
In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
12.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender
• vom Anhänger fällt
• Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst
• sich z.B. an der Tür oder anderen Kanten schneidet
• beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
• Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
• Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
• beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
• beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
• bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
• Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna
aufhalten
Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert
wird.
!!! Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden:
• Während des Betriebs dürfen die Saunaöfen nicht berührt werden (wegen der Verbrennungsgefahr).
Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum befeuern/ nachheizen.
• Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss jederzeit komplett geöffnet werden können.
• Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme:
mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
• Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
• Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. alkoholisiert) benutzt werden.
• Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächern, Vordächern, Carports oder in (Wald)-brandgefährdete
Gebiete gestellt werden.
• Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
• Kein Schweiß aufs Holz, daher IMMER Saunatuch benutzen, auf den Liegeflächen und auch auf den
Fußablagen.
• Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden
• Die Verwendung von SAUNA-ÖL oder Massage-Öl in der Sauna ist untersagt!
• Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aromen-Zusätze verwenden, nur die von uns
gelieferten nutzen.
• keine Speisen oder Getränke mit in die Sauna nehmen.
• den Holzofen AUSSCHIESSLICH mit den von uns gelieferten Holz betreiben
• zum Anzünden des Holz-Ofens AUSSCHLIESSLICH die von uns gelieferten Anzünder nutzen, auf
keinen Fall mit irgendwelchen Flüssiganzündern etc. anzünden
• Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden (Verbrennungsgefahr).
• In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden (außer im Saunaofen).
• In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen.
• Die Sauna sollte textilfrei mit großen Handtüchern betreten werden.
• Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
• Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
• Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützstreben 2 x vorne und 2 x hinten, Unterleg-
Keile an die Räder)
• Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
• Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
• Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen wir
(Vermieter) nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
• Es dürfen keine explosiven Stoffe (z.B. auch keine Deo-Dosen etc.) mit in die Sauna genommen
werden.
• Es darf kein Alkohol (oder andere entzündliche Stoffe) in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
• Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.
• Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
• Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.
• Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, sollte nicht in die Sauna mitgenommen werden,
weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
• Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen
Hitzeentwicklung.
Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.